Eine der klassischen Pflegeformen stellt die vollstationäre Pflege dar. Die Patienten werden dabei in einem Pflegeheim oder Altenpflegeheim untergebracht. Die vollstationäre Pflege umfasst neben Unterkunft und Verpflegung auch die notwendige medizinische Betreuung.
Die vollstationäre Unterbringung ist die kostenaufwendigste Form. Es entstehen unterschiedliche Kosten je nachdem, ob die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer erfolgt. Die Kosten werden in unterschiedlichen Anteilen von gesetzlichen und privaten Krankenkassen getragen.
Eine vollstationäre Unterbringung wird insbesondere bei Pflegebedürftigen, die Pflegestufe 3 besitzen oder gar als Härtefall eingestuft werden. Bei schweren Krankheiten wie dem Wachkoma beispielsweise kann eine vollstationäre Unterbringung ebenfalls erforderlich machen.
Die vollstationäre Versorgung kann nur von einem behandelnden Arzt verordnet werden. Akutfälle bilden hier allerdings Ausnahmen.