Eine Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung, die nicht länger als 24 Stunden andauert, wird als teilstationäre Aufnahme bezeichnet. Je nach Betreiber kann eine solche am Wochenende stattfinden. Die teilstationäre Unterbringung stellt einen Mittelweg zwischen der vollstationären und ambulanten Pflege dar.
Die Bereiche Tagespflege, Kurzzeitpflege und Nachtpflege werden von der teilstationären Pflege abgedeckt. Geregelt werden die Angebote zur Tages- und Nachtpflege in §41 SGB XI und die der Kurzzeitpflege in §42 SGB XI.
Älteren Menschen wird durch die teilstationäre Altenpflege ermöglicht, ihre Alltagskompetenzen zu erhalten und ein Leben in größtmöglicher Autonomie zu führen. Während der Unterbringung in einer teilstationären Einrichtung können zudem soziale Kontakte geknüpft werden. Zudem werden Angehörige durch die Unterbringung entlastet.
Lange Zeit war die Unterbringungsform der teilstationären Pflege eine Seltenheit, da die Finanzierung der Plätze schwierig war. Änderungen in der sozialen Pflegeversicherung wie die Einführung der Pflegestufe 0 ermöglichten eine Verbesserung der Finanzierung dieser Unterbringungsform. Aktuell können für Betreuungsdienstleistungen 100 Euro im Monat beantragt werden. Früher waren es 460 Euro im Jahr.