Pflegeeinrichtungen von öffentlichen und privaten Trägern der Freien Wohlfahrtspflege wie DRK, Diakonie oder Caritas werden Sozialstationen genannt. Bedürftige Personen, die eine Betreuung in der Kranken- und Altenpflege benötigen, werden gegen Entgelt in der eigenen Wohnung versorgt.
In der professionellen Pflege bilden Sozialstationen einen wichtigen Teil. Daher können ähnlich verwendete Begriffe wie häusliche Altenpflege oder häusliche Pflege manchmal zu Ungenauigkeiten führen. Diese Oberbegriffe stehen eher für unterschiedliche Tätigkeitsfelder der ambulanten Dienste und Sozialstationen.
Unter dem Oberbegriff “ambulante Pflegedienste” werden die gleichen Dienste von gewerblichen Anbietern angeboten. Sozialstationen haben jedoch als historisch kirchliche Dienstform eine weitaus deutlichere Verbreitung.
Eine individuelle Pflege und Versorgung von Bedürftigen kann in der gewohnten Umgebung eine sinnvolle Ergänzung zu den vom Arzt erbrachten Leistungen sein. Der Mensch fühlt sich zuhause schließlich geborgen, was zum allgemeinen Wohlbefinden und zur Verbesserung der Gesundheit beiträgt. Einer stationären Pflege wird daher meist die häusliche, ambulante Pflege vorgezogen. Sozialstationen übernehmen aber nicht nur die Betreuung von älteren Menschen, sondern auch von Behinderten, Kindern und chronisch Kranken.
Der Mensch als Ganzes muss im Mittelpunkt der Hilfeleistungen stehen, um ein Zusammenspiel für Körper, Geist und soziales Umfeld zu erreichen. Dementsprechend sorgen Sozialstationen nicht nur für reine Pflege, sondern geben auch in anderen Bereichen Unterstützung. Im besten Fall orientiert sich das Handeln im Pflegebereich an den kulturellen, sozialen, seelischen und körperlichen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen.