Das Heimgesetz unterscheidet drei grundsätzliche Typen von Pflegeeinrichtungen – das Altenheim, das Altenwohnheim und das Altenpflegeheim. Rechtlich ist der Begriff „Seniorenpflegeheim“ nicht definiert. Jedoch hat sich dieser Begriff in der Umgangssprache verankert, da viele Einrichtungen das Wort „alt“ meiden und in der Pflege das Wort „Senioren“ bevorzugen.
Welchem der drei Typen Seniorenpflegeheime zugeordnet werden, hängt davon ab, welchen Raum Pflege und Betreuung einnehmen. So ist es auch denkbar, dass Seniorenpflegeheime eine Mischform aus den genannten Typen darstellen.
Wer auf der Suche nach einem Seniorenpflegeheim ist, sollte auf wesentliche Kriterien achten. Besonderes Gewicht sollte auf Individualität im Bereich der Pflege gelegt werden, damit die Pflege den eigenen Bedürfnissen angepasst werden kann.