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Sehbehinderte

Umgangssprachlich ist die Bezeichnung “Sehbehinderte” für alle Menschen mit einer irgendwie gearteten Sehbehinderung. Als Sebehinderte werden in der Regel Menschen bezeichnet, deren Sehkraft einen bestimmten Prozentsatz unterschreitet und auch keine Verbesserung prognostiziert werden kann. Die schlimmste Ausprägung der Sehbehinderung stellt die Blindheit dar.

Unterscheidungen bei Sehbehinderungen

Die am geringsten ausgeprägte Form stellt medizinisch gesehen die  Sehbehinderung mit einer Sehstärke von 0,3  und weniger dar. Stärkere Seheinschränkungen bringen dann die “körperlich wesentlichen Sehbehinderungen” mit sich, die eine Sehstärke zwischen 0,3 und 0,05 aufweisen. Es folgen die “hochgradige Sehbehinderung” mit Sehstärken zwischen 0,05 und 0,02, die “Blindheit” mit Sehstärken von höchstens 0,02 und zum Schluss die “Vollblindheit”, die auch als Amaurosis bezeichnet wird und die keinerlei visuelle Wahrnehmung und auch keine Lichtwahrnehmung mehr zulässt.

Synonyme und verwandte Begriffe für “Sehbehinderung

–       Fehlsichtigkeit

–       Schwachsichtigkeit

–       Augenfehler

–       Sehfehler

–       Sehschwäche

Nachtblindheit und Farbenblindheit sind ebenfalls Sehbehinderungen, die allerdings nur anteilige Einschränkungen aufweisen.

Leistungen bei Sehbehinderung

Das Blindengeld gibt es bundesweit. Es ist allerdings nicht einheitlich geregelt, da es Ländersache ist, über die Regelungen für Sehbehindertengelder zu entscheiden. Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Berlin zählen zu den Bundesländern, in denen  Sehbehinderte einen Anspruch auf Sehbehindertengeld haben. In fast allen Ländern gibt es einen eigenen Verband, der blinde Menschen und Sehbehinderte betreut und an den man sich in Fragen von Ansprüchen und eventuell möglichen zusätzlichen Sozialleistungen wenden kann.