Die Rentenversicherung gliedert sich in zwei verschiedene Vorsorgeformen. Zum einen in die private Rentenversicherung, die einen Vertrag mit dem Rentenanbieter als Basis hat. Zum anderen in die gesetzliche Rentenversicherung, die vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Im Grunde meinen beide Rentenarten jedoch das Gleiche. Grundsätzlich leistet der Versicherte Beitragszahlungen, um ab einem bestimmten Zeitpunkt eine regelmäßige monatliche Rente oder auch im Rahmen der privaten Altersvorsorge eine Einmalzahlung aus dem angesparten Geld zu erhalten.
Ein Versicherungszweig des Sozialversicherungssystems stellt die gesetzliche Rentenversicherung dar. In dieser sind alle Menschen, die keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen, pflichtversichert. Durch ein Umlageverfahren wird die gesetzliche Rentenversicherung finanziert, so dass die eingezahlten Beiträge unmittelbar für die Finanzierung der laufenden Leistungen verwendet werden. Die gesetzliche Grundlage für die gesetzliche Rentenversicherung bildet das SGB VI.
Die private Altersvorsorge in Form einer Rentenversicherung ähnelt einer Lebensversicherung, die in dem Moment greift, wenn der Versicherungsnehmer sein Leben nicht aus eigenen Mitteln finanzieren möchte oder kann. Jedoch müssen im Vorfeld grundsätzlich erst einmal regelmäßige Beiträge beim Versicherungsträger eingezahlt werden. Es gibt verschiedene Modelle für die private Altersvorsorge wie die Rürup-Rente, die Riester-Rente oder Sparpläne, die auf Aktienfonds basieren.