Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherungen) muss bei ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen gesetzlich festgesetzte Qualitätsprüfungen durchführen. Die Ergebnisse werden als Pflegenoten dokumentiert. Geplant ist, dass Pflegebedürftige und Angehörige über die Qualität der Einrichtungen künftig besser informiert werden können. Zudem werden die Anbieter von Pflegedienstleistungen gezwungen, sich an bestimmten Qualitätsstandards zu orientieren. Die Qualitätsprüfungsrichtlinien und der Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung gemäß §§ 114 ff. SGB XI bilden die Grundlage für die Qualitätsprüfung.
Die Pflegenote, die aus der Qualitätsprüfung resultiert, setzt sich aus 64 Einzelbewertungen in vier verschiedenen Bereichen zusammen. Beurteilt werden unter anderem:
Nach erfolgter Quallitätsprüfung haben Pflegeanbieter die Verpflichtung, das Ergebnis der Prüfung öffentlich zu publizieren. Den Pflegesuchenden darf das Prüfungsergebnis in keinem Fall vorenthalten werden. Dem Pflegesuchenden soll ein objektiver Vergleich von Anbietern ermöglicht werden und eine gewisse Transparenz geschaffen werden.
Bei den Qualitätsprüfungen unterscheidet die gesetzlich Krankenversicherung drei verschiedene Arten: