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Pflegedienst Badenstedt

Salzweg 14
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Qualitätsprüfungen

Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherungen) muss bei ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen gesetzlich festgesetzte Qualitätsprüfungen durchführen. Die Ergebnisse werden als Pflegenoten dokumentiert. Geplant ist, dass Pflegebedürftige und Angehörige über die Qualität der Einrichtungen künftig besser informiert werden können. Zudem werden die Anbieter von Pflegedienstleistungen gezwungen, sich an bestimmten Qualitätsstandards zu orientieren. Die Qualitätsprüfungsrichtlinien und der Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung gemäß §§ 114 ff. SGB XI bilden die Grundlage für die Qualitätsprüfung.

Die Bereiche der Qualitätsprüfung

Die Pflegenote, die aus der Qualitätsprüfung resultiert, setzt sich aus 64 Einzelbewertungen in vier verschiedenen Bereichen zusammen. Beurteilt werden unter anderem:

  • die medizinische und pflegerische Versorgung
  • der Umgang mit den Patienten, die an einer dementiellen oder anderen gerontopsychiatrischen Erkrankung leiden
  • die soziale Betreuung
  • die Alltagsgestaltung
  • das Wohnen
  • die Verpflegung
  • die Hauswirtschaft
  • die Hygiene

Nach erfolgter Quallitätsprüfung haben Pflegeanbieter die Verpflichtung, das Ergebnis der Prüfung öffentlich zu publizieren. Den Pflegesuchenden darf das Prüfungsergebnis in keinem Fall vorenthalten werden. Dem Pflegesuchenden soll ein objektiver Vergleich von Anbietern ermöglicht werden und eine gewisse Transparenz geschaffen werden.

Qualitätsprüfung – die drei Arten

Bei den Qualitätsprüfungen unterscheidet die gesetzlich Krankenversicherung drei verschiedene Arten:

  • die Regelprüfung, die jährlich einmal nach den genannten Kriterien erfolgt
  • die Anlassprüfung, die der MDK aus besonderem Anlass wie einer Beschwerte anberaumt
  • die Wiederholungsprüfung, die als Überprüfung der Behebung der bei einer Regelprüfung erkannten Mängel dient.