Als Qualitätsmängel werden Mängel bezeichnet, die bei einer Qualitätsprüfung aufgedeckt wurden. Vier unterschiedliche Bereiche werden durch Qualitätsprüfungen untersucht:
In der Pflege werden ähnlich wie Schulnoten Pflegenoten zwischen 1 für sehr gut und 5 für mangelhaft vergeben. Erhält eine Pflegeeinrichtung die Pflegenote 5, so liegen inakzeptable Qualitätsmängel vor.
Wurden im Rahmen der Regelprüfung in einem oder mehreren Bereichen Qualitätsmängel entdeckt, so erhält die Pflegeeinrichtung die Auflage, diese Qualitätsmängel möglichst umgehend zu beseitigen. Bei einer Wiederholungsprüfung wird überprüft, ob der Mangel erfolgreich beseitigt wurde.
Ist eine Pflegeeinrichtung nicht in der Lage einen Qualitätsmangel zu beheben, so werden damit gesetzliche und vertragliche Pflichten verletzt. Die Pflegeversicherung ist in diesen Fällen ermächtigt, die Pflegeleistungen nicht zu vergüten. Zudem wird die Pflegeversicherung in der Regel den bestehenden Versorgungsvertrag mit der Pflegeeinrichtung aufkündigen, so dass die entsprechende Einrichtung geschlossen wird.