Für betroffene Personen stellen die Bezeichnungen „psychische Erkrankung“ und „psychisch Kranke“ laut WHO (Weltgesundheitsorganisation) ein Stigma dar. Stattdessen sollten daher die Bezeichnungen „psychische Störung“ bzw. „psychisch Gestörte“ verwendet werden. Im offiziellen Sprachgebrauch haben sich diese Bezeichnungen ebenfalls etabliert.
Für einen „psychisch Kranken“ ergeben sich häufig aus der Tatsache, dass die Gesellschaft solche Personen ausgrenzt, ungeheuere Probleme. In den Medien werden „psychisch Kranke“ oftmals als gewalttätige Irre dargestellt. Dieses Stigma wird von dem psychisch Gestörten oftmals als eine „zweite Erkrankung“ empfunden. In Wirklichkeit liegt bei der Vielzahl der „psychisch Kranken“ keine Diagnose vor, die eine Gefährdung für die Gesellschaft bedeuten könnte. In den meisten Fällen wie bei Essstörungen (Bulimie, Mager- oder Esssucht) oder bei ADHS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) geht die Problematik in der Regel nicht über die Grenzen des Familien- und Freundeskreises hinaus.
Natürlich gibt es auch schwerwiegendere Fälle. Menschen mit solchen Diagnosen werden in Deutschland im Psychisch-Kranken-Gesetz genannt. Hier werden sowohl Schutzmaßnahmen für die „psychisch Kranken“ in Sachen Rechtssicherheit als auch der Schutz der Gesellschaft mittels Zwangsmaßnahmen geregelt. In Deutschland existieren für die Behandlung „psychisch Kranker“ hoch spezialisierte Kliniken sowie spezielle Pflegeheime und –wohnheime.