Ist ein Mensch nicht mehr in der Lage seinen Alltag aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter alleine zu bewältigen, so besteht die Möglichkeit, eine Pflegestufe zu beantragen. Pflegestufen entscheiden über das Ausmaß der Pflegeversicherungsleistungen, die ein Pflegebedürftiger erhalten kann.
Der Pflegebedarf wird anhand von drei Pflegestufen festgelegt:
– Pflegestufe I = erheblich pflegebedürftig
– Pflegestufe II = schwer pflegebedürftig
– Pflegestufe III = schwerstpflegebedürftig.
Zudem gibt es Sonderregelungen für besonders pflegeaufwendige Patienten, die über die Pflegestufen hinausgehen. Diese Sonderregelung wird häufig als Pflegestufe III+ oder Härtefallregelung bezeichnet.
Seit der Einführung der Pflegeversicherung beruht die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit auf den „Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches – Bri“. Wird eine Pflegestufe beantragt, muss ein Gutachten vom MDK (medizinischen Dienst der Krankenversicherung) erstellt werden. Gemäß § 18 SGB XI wird dieses Gutachten im Wohnbereich des Antragstellers erstellt. Den Pflegekassen dient das Gutachten für die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe. Der Ablauf bei privaten Pflegeversicherungen ist derselbe, wobei die Pflegestufen allerdings durch Medicproof überprüft und festgesetzt werden.
Ein Pflegebedürftiger mit einer Pflegestufe bekommen Pflegekräfte zur Seite gestellt, die entsprechend des individuellen, pflegerischen Bedarfs Unterstützung leisten. Die Leistungen beinhalten sowohl die Grundpflege als auch Hilfe im Haushalt und Unterstützung bei medizinischer Versorgung. Jeder Tätigkeit wird ein bestimmter Zeitbedarf zugeordnet, woraus sich dann der Gesamtpflegeaufwand errechnet.