Pflegestufe III weist die Schwerstpflegebedürftigkeit aus. In dieser Pflegestufe benötigt der Pflegebedürftige mindestens 5 Stunden am Tag Unterstützung und Hilfe. Davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege inklusive Mobilität, Ernährung und Hygiene entfallen.
Mit Inkrafttreten der Pflegereform im Jahre 2008 wurden für die Pflegestufe III folgende Leistungen aus der Pflegeversicherung vorgesehen:
– Für von einem Pflegedienst erbrachte ambulante Sachleistungen in der häuslichen Pflege zahlen die Pflegekassen derzeit monatlich bis zu 1.470 Euro.
– Für die Betreuung von Pflegebedürftigen durch Angehörige schlägt in Pflegestufe III ein Pflegegeld von 675 Euro zu Buche.
– Die vollstationäre Pflege des Patienten wird in Pflegestufe III mit bis zu 1470 Euro übernommen.
– Jedem Angehörigen steht eine Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für jeweils 28 Kalendertage im Jahr zu.
Um eine Pflegeerleichterung zu erzielen, Leidensdruck zu vermindern und eine Pflegestufenerhöhung zu vermeiden, stellen die Pflegekassen bestimmte Pflegehilfsmittel dem Pflegebedürftigen der Pflegestufe III zur Verfügung. Verbrauchsmittel wie Schutzhandschuhe oder Desinfektionsmittel fallen darunter und werden in Pflegestufe III mit bis zu 31 Euro im Monat unterstützt. Bei Pflegestufe III werden technische Pflegemittel wie Gehhilfen oder Pflegebetten übernimmt die Pflegekasse bis zu 90 Prozent der anfallenden Kosten.