Als Härtefall wird häufig die Pflegestufe III+ bezeichnet. In diese Pflegestufe wird ein Pflegebedürftiger eingestuft, wenn seine Pflegebedürftigkeit in Dauer, Art und Rhythmus über die Anforderungen der Pflegestufe III hinausgeht.
Im Bereich der Grundpflege inklusive Mobilität, Ernährung und Hygiene überschreitet der zeitliche Pflegeaufwand für den Pflegebedürftigen in der Pflegestufe III+ in der Regel sieben Stunden am Tag oder es werden gleichzeitig mehrere Pflegekräfte benötigt, um eine fachgerechte Pflege zu gewährleisten.
Für die Härtefallregelung der so genannten Pflegestufe III+ stellt § 36 SGB XI die gesetzliche Grundlage dar. Demnach dürfen als Härtefall maximal 3% aller Pflegeleistungsempfänger eingestuft werden. Ferner betreffen die Härtefallregelungen nur den vollstationären Bereich, bei dem die Pflegeversicherung extra Leistungen in Höhe von 1750 Euro monatlich vorsieht. In der häuslichen Pflege betreute Härtefälle erhalten hingegen dieselben Leistungen wie Pflegebedürftige der Pflegestufe II.
Um den Leidensdruck zu verringern, die Pflege zu erleichtern und eine Erhöhung der Pflegestufe zu verhindern stellen Pflegekassen grundsätzlich Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Verbrauchsmittel wie Schutzhandschuhe und Desinfektionsmittel gehören dazu. Monatlich können diese Hilfsmittel mit bis zu 31 Euro übernommen werden. Pflegebetten, Gehhilfen und andere technische Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse in der Pflegestufe III+ mit bis zu 90 % der notwendigen Kosten.