Die Berechnung zur Pflegestufeneinstufung wird durch den Pflegeaufwand beschrieben. Für die Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe muss ein bestimmter Pflegebedarf pro Tag notwendig sein. Die Zeit, die für die Pflege eines pflegebedürftigen Patienten aufgewendet werden muss, ist Maßstab für die Höhe der jeweiligen Pflegestufe.
Pflegestufe 1:
Der Patient benötigt am Tag mindestens einmal Hilfe bei zwei pflegerischen Verrichtungen. Mehrmals pro Woche wird zudem Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten benötigt. Der Zeitaufwand der Pflege muss täglich insgesamt 90 Minuten betragen. Allerdings muss der Pflegeaufwand mehr als 45 Minuten übersteigen und damit deutlich überwiegen.
Pflegestufe 2:
Der Patient benötigt dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Pflege. Mehrmals pro Woche benötigt der Patient zudem Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der tägliche Pflegeaufwand muss einen Zeitrahmen von drei Stunden ausmachen, davon müssen mindestens zwei Stunden täglich für pflegerische Tätigkeiten aufgewandt werden und damit deutlich überwiegen.
Pflegestufe 3:
Der Patient benötigt eine rund um die Uhr Betreuung. Wenn in jeder Nacht mindestens ein Pflegeeinsatz notwendig wird, so liegt ein nächtlicher Pflegebedarf vor, der die Nachtruhe des Pflegepersonals unterbricht. Zusätzlich wird mehrere Male pro Woche eine hauswirtschaftliche Betreuung notwendig. In dieser Pflegestufe sind täglich mindestens fünf Stunden für die Betreuung aufzuwenden, wobei der Pflegeaufwand mindestens vier Stunden umfassen muss.
Die Pflege einer pflegebedürftigen Person kann sowohl zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst, als auch in stationären Einrichtungen wie Seniorenwohnheimen, Pflegeheimen oder Einrichtungen für betreutes Wohnen durchgeführt werden.