Auf ältere Menschen wird häufig das Sprichwort „einen alten Baum soll man nicht verpflanzen“ angewandt. Tatsächlich fällt es älteren Personen und Senioren schwer ihre Wohnung und das damit das gewohnte Umfeld zu verlassen. Leider geschieht es häufig, dass diese Personen in eine Einrichtung mit Betreutem Wohnen oder ein Altenpflegeheim umziehen müssen. Der hohe Pflegeaufwand, der meist von Familienangehörigen nicht geleistet werden kann, ist der häufigste Grund dafür. Zeitliche und finanzielle Beweggründe sind ausschlaggebend.
Osteuropäische Pflegekräfte können eine alternative Versorgung bieten, die eine Lösung für das Problem der Versorgung und Betreuung darstellt. Diese Betreuungskräfte bieten eine Vollzeitbetreuung bzw. 24-Stunden-Betreuung an. Die Pflegekräfte wohnen beim Hilfebedürftigen und bringen mehr Lebensqualität zurück. Alle Beteiligten werden durch die Hilfe bei alltäglichen Aufgaben und im Haushalt entlastet. Dies gilt sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Angehörigen. Agenturen aus Tschechien, Polen, Ungarn, der Slowakei und anderen osteuropäischen Ländern arbeiten mit deutschen Agenturen zusammen, um die Pflege durch osteuropäische Pflegekräfte zu gewährleisten.
Osteuropäische Pflegekräfte halten ein umfangreiches Leistungsangebot bereit. Dazu zählen unter anderem:
Für die Einstellung einer osteuropäischen Pflegekraft müssen monatliche Kosten von 1250 bis 2000 Euro angesetzt werden. Für eine Betreuung durch deutsche Pflegekräfte kommen Kosten von 3.000 bis 8.000 Euro monatlich veranschlagt werden. Die Qualifikation und die Sprachkenntnisse, die osteuropäische Pflegekräfte mitbringen, beeinflussen die Kosten. Für das Pflegepersonal kommen noch Reisekosten hinzu. Weitere Kosten entstehen anschließend nicht.
Im Herkunftsland wird die osteuropäische Pflegekraft sozialversichert. Die daraus resultierenden Kosten werden von der Vermittlungsagentur getragen. Ab dem ersten Arbeitstag haben alle osteuropäischen Pflegekräfte eine den Anforderungen der E101 entsprechende europäische Versicherungskarte. Eine Abrechnung erfolgt durch die Vermittlungsagentur jeweils am Ende eines jeden Monats.
In Deutschland stellt sich gelegentlich die Frage, wann der Einsatz von Pflegekräften aus Osteuropa legal oder illegal ist. Im eigenen Haushalt osteuropäische Pflegekräfte als Selbstständige zu beschäftigen ist illegal. Da die nötigen Kriterien einer selbstständigen Tätigkeit in diesen Fällen nicht erfüllt sind, sehen Gerichte darin eine Scheinselbstständigkeit. Schließlich sind die osteuropäischen Pflegekräfte vom Auftraggeber abhängig. Zudem fehlen das Unternehmerrisiko und die betriebliche Ausstattung. Legal ist die Einstellung einer osteuropäischen Pflegekraft nur dann, wenn eine im Herkunftsland ansässige Vermittlungsagentur eingeschaltet wurde, da diese der EU-Dienstleistungsrichtlinie unterliegt. Geregelt wird dies in Artikel 49 EGV ff..