Die mobile Altenpflege stellt eine Form der mobilen Pflege dar und wird in den eigenen Vier-Wänden des Pflegebedürftigen vom ambulanten Pflegedienst durchgeführt. Der Name resultiert aus der Tatsache, dass die Pflegekräft mit dem eigenen Fahrzeug von einem Patienten zum nächsten fahren, also mobil unterwegs sind.
Die mobile Altenpflege bietet demjenigen, der sie in Anspruch nimmt Unterstützung in der häuslichen Pflege, was sowohl die Grundpflege als auch zusätzliche Angebote, wie Begleitung zu Ärzten, Behörden oder zum Einkaufen einschließt. Bei einigen Anbietern werden auch Fußpflege, Essen auf Rädern und Hausbesuche des Friseurs angeboten. Meist kommt auch die Möglichkeit des Hausnotrufs hinzu.
Verfügt der Pflegebedürftige über eine Einstufung in eine Pflegestufe und Pflegegeldzahlungen, so bietet die mobile Altenpflege nach dem SGB XI wie alle Pflegedienste eine Pflegeberatung an. Im Rahmen der Pflegestufen I und II erfolgt diese halbjährlich, im Rahmen der Pflegestufe III vierteljährlich. Dies dient der Qualitätssicherung in der mobilen Altenpflege.
Werden Senioren von Verwandten oder Privatpersonen gepflegt, so kann die mobile Altenpflege als Krankheits- oder Urlaubsvertretung einspringen. Wünscht ein betroffener Senior eine Sterbebegleitung, so kann auch diese Aufgabe von der mobilen Altenpflege übernommen werden. Welche Aufgaben im Einzelfall konkret übernommen werden, sollte mit den Verantwortlichen des mobilen Altenpflegedienstes besprochen werden.