Personen, die umgangssprachlich als Krankenpflegehelfer, Schwesternhelferin oder Pflegehelfer bezeichnet werden, dürfen in der BRD die Gesundheitsfachberufbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegehelfer“ tragen. Dieser Personenkreis ist, als Assistenz der Gesundheits- und Krankenpfleger anzusehen und unterstützt diese nach einer einjährigen Ausbildung in deren Arbeiten. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer können auch Pflegemaßnahmen in Eigenverantwortung übernehmen. Vor allem die Aufgaben, die sich aus der grundlegenden Pflege ergeben, werden vom Gesundheits- und Krankenpflegehelfer übernommen. Dazu gehören unter anderem die Hilfe beim Toilettengang, die tägliche Körperpflege, die Hilfe beim Essen und Trinken und die Betreuung in anderen alltäglichen Bereichen.
Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer wird landesrechtlich und nicht bundesweit geregelt. In einigen Bundesländern existiert diese Form der Ausbildung nicht mehr, sondern wurde durch eine zweijährige Ausbildung zum Gesundheits- und Pflegeassistenten ersetzt. Eine entsprechende Ausbildung zum „staatlich anerkannten Altenpflegehelfer“ gibt es in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Die Ausbildung umfasst für die Schüler in der Regel 500 Stunden Theorie in der Berufsschule sowie 1100 Stunden, die in der Praxis einer Klinik absolviert werden müssen. Am Ende der Ausbildung legen Gesundheits- und Krankenpflegehelfer eine praktische und eine mündliche Prüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss ab. Die Ausbildungsvergütung während der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer liegt durchschnittlich bei 750 Euro.
Für den Beruf des Gesundheits- und Krankenpflegers, dessen Berufsbezeichnung staatlich geschützt ist, wird eine dreijährige Ausbildung an einer staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegeschule vorausgesetzt. Zum Abschluss steht eine staatliche Prüfung an. Früher wurde dieser Beruf als Krankenpfleger, Pflegefachkraft oder Krankenschwester tituliert.
Die Betreuung, die eigenständige Pflege und die Beratung von pflegebedürftigen Menschen in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen umfasst das Berufsbild des Krankenpflegers. Im Bereich der Grundpflege liegen die Aufgaben unter anderem in der Unterstützung von Patienten in allen Lebensbereichen wie der Körperpflege, der Positionsunterstützung oder der Nahrungsaufnahme. Krankenpfleger begleiten Sterbende und Schwerstkranke, versorgen Verstorbene und fungieren als Bindeglied zu den Angehörigen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Berufsbildes bei Krankenpflegern ist die Dokumentation pflegerischer Maßnahmen. Die anfallenden Verwaltungsarbeiten, die sich auf die Pflege beziehen, werden mit Hilfe von Pflegeassistenzprogrammen getätigt. Ebenfalls erledigt werden die Material- und Medikamentenbestellung und die Überwachung entsprechender Vorräte. Krankenpfleger geben Hilfestellungen und Anleitung für Praktikanten, Pflegehelfer und Auszubildende.
Die Durchführung ärztlicher Anordnungen sowie die Unterstützung ärztlicher Maßnahmen zählen zu den Aufgabengebieten eines Krankenpflegers. Dem Krankenpfleger oder der Krankenpflegerin stehen nach der pflegerischen Grundausbildung nahezu alle weiterführenden Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der spezialisierten Pflege offen, sofern diese in Form schulischer Fachweiterbildungen eine erweiterte Berufsbezeichnung ermöglichen.
Grundsätzlich bilden Krankenpfleger und –pflegerinnen das Bindeglied zwischen Ärzten, Therapeuten, Angehörigen und Patienten. Von Krankenpflegern können ärztliche Anordnungen eigenständig ausgeführt werden. Zudem bereiten Krankenpfleger die Patienten auf diagnostische und therapeutische Maßnahmen vor. Angeordnete medizinische Behandlungen können von Krankenpflegern durchgeführt werden. Krankenpfleger nehmen auch an Besprechungen und Visiten teil.
Überwiegend werden Krankenpfleger in Facharztpraxen, Krankenhäusern und Gesundheitszentren beschäftigt. Seniorenpflegeheime, Einrichtungen für die Kurzzeitpflege, Pflegestützpunkte und Wohnheime für behinderte Menschen sind Einsatzorte für Krankenpfleger.