Eine spezielle Form der Krankenpflege stellt die Intensivpflege dar, welche immer dann zur Anwendung kommt, wenn die Körperfunktionen eines Patienten so stark eingeschränkt sind, dass eine ständige Unterstützung bzw. Überwachung notwendig wird.
Die Intensivpflege umfasst die Bereiche Neurologie, Internistik, Chirurgie und Traumatologie. Im Vergleich zur “normalen” Krankenpflege entsteht bei der Intensivpflege ein höherer Aufwand an pflegerischen Leistungen. Vitalfunktionen müssen häufig überwacht werden, wodurch ein höherer Personalaufwand und eine Vielzahl technischer Geräte erforderlich werden.
Die Verkürzung von Liegezeiten und andauernde Kosteneinsparungen auf Intensivstationen haben der ambulanten Intensivpflege einen immer größeren Stellenwert eingebracht. Weitere Gründe für eine immer häufigere Betreuung der Intensivpatienten zu Hause können soziale Aspekte wie das Leben in den eigenen vier Wänden sein. Die Betreuung von Beatmungspatienten ist die häufigste Leistung in der ambulanten Intensivpflege. Trotz der erheblichen Einschränkungen im Alltag wird den Patienten so ein Stück Normalität gesichert. Meist sind ambulante Intensivpflegedienste ausschließlich auf spezielle Pflegebereiche spezialisiert, die in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Krankenhäusern und Ärzten die Pflege abdecken.
Dem Patienten wird aufgrund von § 37 SGB V ein Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege zugestanden, sofern diese Krankenhausbehandlungen vermindert oder verkürzt. Gleiches gilt auch für die häusliche Intensivpflege. Der zeitliche Rahmen, den die Intensivpflegekraft beim Patienten verbringt, kann von einigen Stunden bis zu einer Rundumbetreuung reichen.