Die organisatorische Trennung von gesundheitlichen und sozial pflegerischen Diensten des Gesundheitswesens sorgen für eine Unterscheidung in soziale, medizinische und pflegerische Bereiche der ambulanten Versorgung und gehen mit einem Mangel an Abstimmung einher. Für die Nutzer und Nutzerinnen der Angebote im Gesundheitswesen erscheint in Folge sehr unübersichtlich. Deshalb wurde das Prinzip der integrierten Versorgung entwickelt, welcher eine bestimmte Art der ambulanten und stationären Behandlung hilfebedürftiger Menschen beschreibt.
Die integrierte Versorgung stellt eine sektorenübergreifende Versorgungsform dar. Mit dieser wird die Vernetzung von Krankenhäusern, Ärzten, Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationsanbietern gefördert, welche die Pflegequalität verbessert. Zudem trägt die integrierte Versorgung zur Kostensenkung innerhalb des Gesundheitswesens bei. Die verbesserte Kommunikation vermeidet Doppeluntersuchungen und die sogenannte Schnittstellenproblematik und ermöglicht es feste Behandlungsabläufe und fixe Strukturen zum Wohle der Hilfebedüftigen in den Behandlungsalltag zu integrieren.
Im Jahre 2004 schaffte die rot-grüne Koalition mit dem neu eingeführten Paragraphen § 140 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) die Möglichkeit, direkte Versorgungsverträge zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen einzugehen. Entsprechend stieg der Anteil der integrierten Versorgungen. Derzeit existieren in Deutschland zika 5000 IV-Verträge.