Rund 0,02 % der Menschheit sind entweder bereits ohne Hörvermögen geboren worden oder wurden vor dem 19. Lebensjahr taub. Von dieser Gruppe sind 5 bis 10 % aller Fälle erblich bedingt. Diese Menschen haben also einen oder zwei gehörlose Elternteile. Weit höher ist der Bevölkerungsanteil, der aufgrund von Krankheiten der Mutter in der Schwangerschaft gehörlos geboren wurden, ebenso wie der Anteil derer, die durch Erkrankungen im Kindesalter Gehörschädigungen bekamen. Gehörschädigungen im Teenager- und Erwachsenenalter sowie die Altersschwerhörigkeit haben allerdings wegen der bis zum Zeitpunkt des Auftretens erlernten Lautsprache nicht die gleichen Auswirkungen wie bei einer Gehörlosigkeit, die seit der Geburt besteht.
Derzeit sind geschätzte 14 Millionen Menschen der deutschen Gesamtbevölkerung eine Gehör-Beeinträchtigung haben. Gehörlos sind zirka 80.000 davon. Die meisten Hörgeschädigten finden sich in der Altersgruppe der Senioren, die dann auf eine gewisse Pflege und Betreuung angewiesen sein können.
Gehörlosigkeit wird mit den Fachbegriffen der Taubheit, Resthörigkeit, hochgradige Hörschädigung und hochgradige Schwerhörigkeit gleichgestellt. Ein Restgehör ist bei zirka 98 % aller tauben Menschen vorhanden. Bei Taubheit handelt es sich um eine Hörschädigung, bei der nur noch wenig akustische Reize mit einer Hörhilfe wie einem Hörgerät oder aber gar keine akustischen Reize mehr wahrgenommen werden können. Allerdings ist es individuell verschieden, ob ein hörgeschädigter Senior mit einer Hörhilfe Gesprochenes noch verstehen kann.
Viele gehörlose Personen und Senioren empfinden den Begriff taubstumm als diskriminierend. Schließlich schwingt im Wortteil „stumm“ eine negative Verbindung mit den Worten „dumm“ oder unfähig mit. Kommunizieren können taube Menschen in der Laut- oder Gebärdensprache. Entsprechend möchten die meisten Gehörlosen in Deutschland weder als taub noch als gehörlos bezeichnet werden.