Alle Tätigkeiten, die im Haushalt anfallen, zählen zur hauswirtschaftlichen Versorgung – vom Einkaufen, über das Wäsche waschen bis hin zum Staubsaugen. Meist wird eine hauswirtschaftliche Versorgung in Verbindung mit einer häuslichen Altenpflege genutzt. Da häusliche Pflege grundsätzlich einem Aufenthalt im Altenheim vorgezogen wird, wird die hauswirtschaftliche Versorgung vom Gesetzgeber in einem festgelegten Rahmen gemäß SGB XI durch die Pflegekassen bezahlt.
Es muss zwischen einer kleinen hauswirtschaftlichen Versorgung und einer großen unterschieden werden. Bei der kleinen hauswirtschaftlichen Versorgung werden alle täglich anfallenden Tätigkeiten wie Abfallentsorgung und der Reinigung des konkreten Lebensbereichs verstanden. Die große hauswirtschaftliche Versorgung wird in der Regel zweimal die Woche durchgeführt und umfasst Möbelreinigung, Reinigung der Haushaltsgeräte und Fußbodereinigung. Ebenfalls zweimal wöchentlich kann von der Pflegekasse auch die Hilfe beim Einkauf bezahlt werden, sofern der Bedürftige nicht von „Essen auf Rädern“ versorgt wird. In diesem Fall würde nur ein Wocheneinkauf abgerechnet werden können. Wöchentlich einmal zahlt die Pflegekasse zudem einen Waschtag, bei dem die Wäsche gewaschen, gebügelt und eingeräumt wird. Patienten mit totaler Harninkontinenz haben Anspruch auf zwei Waschtage in der Woche. Von der häuslichen Pflege muss die hauswirtschaftliche Versorgung deutlich unterschieden werden, da das einsetzbare Personal eine völlig andere Ausbildung haben muss.