Einerseits steht der Begriff Diakonie für alle im kirchlichen Rahmen geleisteten Dienste am Menschen, andererseits handelt es sich um eine Verkürzung des Namens „Diakonisches Werk“, der für den Wohlfahrtsverband der Evangelischen Kirche steht. Um diesen Wohlfahrtsverband geht es in dieser Begriffserklärung.
Die Grundsätze des evangelischen Glaubens stellen die Basis für das Handeln der Diakonie, welche sich zum Ziel gesetzt hat, neben der Hilfe am Menschen auch die entsprechende Weltanschauung zu verbreiten. Die Diakonie bietet Unterstützung, Hilfe und Betreuung für alle Menschen, die in Not geraten sind. Und das unabhängig von Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Alter usw. Die Diakonie leistet in Zusammenarbeit mit artverwandten Organisationen weltweit Hilfe.
26 rechtlich selbstständige Diakonie-Filialen existieren deutschlandweit. Insgesamt umfassen diese 27.000 Einrichtungen. Mitarbeiter der Diakonie sind mehr als 430.000 hauptamtliche und 400.000 ehrenamtliche Beschäftigte. Damit ist die Diakonie der zweitgrößte, private Arbeitgeber nach der Caritas in Deutschland.
Die Diakonie umfasst ein großes Aufgabenspektrum. Die Arbeitsbereiche der Diakonie finden sich gemäß Leitbild in diversen Bereichen der Sozialarbeit wieder. Unter anderem fallen die Krankenhilfe, Familienhilfe, Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Altenhilfe, Beratung für Prostituierte, Wohnungslosenhilfe und Unterstützung für Menschen in besonderen, sozialen Situationen. Zudem stellt die Diakonie in Sozialstationen die Möglichkeit der Krankenpflege bereit.