Im Allgemeinen wird eine stark eingeschränkte oder nicht mehr vorhandene Fähigkeit zum Sehen als Blindheit bezeichnet. Liegt eine Blindheit vor, so wird diese als Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen BI eingestuft und entsprechend in den Schwerbehindertenausweis aufgenommen. Als blind gilt jemand per Definition, wenn das Augenlicht vollständig fehlt oder die Sehschärfe weniger als 2 % der normalen Sehfähigkeit beträgt.
Bei älteren Menschen können viele Ursachen für Sehbehinderungen bzw. Blindheit vorliegen. Unterschiedliche Verläufe können zur Erblindung führen. Unterschieden wird hierbei in:
Senioren und ältere Menschen, die an Sehbehinderungen leiden, können in speziellen Wohneinrichtungen untergebracht werden, um für größtmögliche Würde und Selbstständigkeit zu sorgen. Diese Einrichtungen versuchen den Bewohnern ein möglichst normales Leben trotz der Blindheit zu ermöglichen. In diesen Blindeneinrichtungen ist das Wohnen speziell auf die Bedürfnisse von Sehbehinderten abgestimmt. Beispielsweise zeichnen sich die Bereiche durch das Zwei-Sinne-Prinzip also Hören und Fühlen, bruchsicheres Glas, unterschiedliche Bodenbeläge, helle Räume, abgerundete Kanten und andere Ausstattungen, die für Sehbehinderungen und Blindheit geeignet sind. Zudem werden begleitete Spaziergänge, Vorlesestunden, Musiktherapien und Töpfern angeboten, um Menschen, die von Blindheit betroffen sind, eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern.