Häufig werden Alltagsbegleiter und Pflegeassistenten mit den Betreuungskräften gleichgesetzt. Der größte Teil der Aufgaben von Betreuungskräften umfasst nicht eigentliche Pflegetätigkeiten, sondern allgemeine Hilfen. Patienten werden von der Betreuungskraft im Alltag begleitet, unterstützt und dienen als Gesellschafter.
Betreuungskräfte sollen Patienten zu Alltagsaktivitäten, wie Kochen, Backen, handwerkliche Arbeiten, Malen, Basteln, Musik hören, leichte Gartenarbeit, Spielen, Lesen, Vorlesen, Haustiere pflegen, Spaziergänge machen, Bewegungsübungen absolvieren und vieles mehr, motivieren. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz soll eine Verbesserung der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen und Demenzkranken in Pflegeheimen sorgen. Die Kosten für zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen, die je 25 Heimbewohner mit besonderem Pflege- und Betreuungsbedarf beheimaten, werden zukünftig von den Pflegekassen übernommen werden.
Betreuungskräfte sollten über gute Kommunikationsfähigkeiten und soziale Kompetenz verfügen. Eine positive Haltung gegenüber behinderten, kranken und alten Menschen sowie eine gute Beobachtungsgabe und Wahrnehmung sollten ebenfalls vorausgesetzt werden können. Ebenso wichtig sind Empathie, Beziehungsfähigkeit, Fantasie, Kreativität, die Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation, Flexibilität und Gelassenheit im Umgang mit dem Patienten. Betreuungskräfte sollten zudem über eine gewisse psychische Stabilität, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, die Fähigkeit das eigene Handeln zu reflektieren und sich abzugrenzen, verfügen. Weder ein therapeutischer noch ein pflegerischer Berufsabschluss ist notwendig für die berufliche Ausübung der Betreuungsaufgaben. Allerdings ist die Betreuung in Pflegeheimen an eine höhere Belastbarkeit der beruflichen Ausübung durch die Betreuungskräfte gebunden, als es eine weniger zeitaufwändige Tätigkeit in diesem Bereich, die ehrenamtlich ausgeübt wird.