Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

Salzweg 14
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Betreuungsbetrag

Im Pflegeleistungsergänzungsgesetz (PflEG) wird der zusätzliche Betreuungsbetrag genauer definiert. Seit der Pflegereform 2008 kann für die Pflege und Betreuung von Menschen jährlich ein zusätzlicher Betreuungsbetrag von 1.200 Euro oder ein erhöhter Betrag von bis zu 2.400 Euro in Anspruch genommen werden. Beim zusätzlichen Betreuungsbetrag handelt es sich entsprechend um eine Zusatzleistung, der die Lebensqualität der Leistungsempfänger verbessern soll.

Zusätzlicher Betreuungsbetrag

Gemäß dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz gehören zu den zusätzlichen Betreuungsleistungen, die einen ergänzenden Betreuungsbetrag erforderlich machen könnten, beispielsweise Betreuungsgruppen, besondere Betreuungsangebote von Pflegediensten, Tagespflege, Nachtpflege, Pflegeschulungen oder benötigte Kurzzeitpflege, sofern der reguläre Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft wurde.

Zusätzlicher Betreuungsbetrag – wer erhält ihn

Der Betreuungsbetrag wird Personen, die aufgrund geistiger oder seelischer Behinderung sowie durch demenzbedingte Fähigkeitsstörungen beeinträchtigt sind, zugedacht. Eine Pflegestufe ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Der Grad der Einschränkung des Pflegebedürftigen in den Alltagskompetenzen ist maßgebend für die Höhe des Betreuungsbetrages.

Wann erhält man den zusätzlichen Betreuungsbetrag?

Nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz bekommt nur derjenige entsprechende Leistungen, der vorab bei der Pflegekasse einen Antrag gestellt hat. Die Pflegekasse erteilt dann dem MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) einen Begutachtungsauftrag, mit dem überprüft wird, inwieweit und ob ein Leistungsanspruch besteht.