Als spezielle Pflege umfasst die Behandlungspflege Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus der Kranken- oder Gesundheitspflege, der Altenpflege, der Heilerziehungspflege oder der Kinderkrankenpflege durchgeführt werden sollen. Zu den zu bewältigenden Aufgaben beinhalten z. B. Verbandwechsel, Wundversogung, Blutdruckmessung, Medikamentenausgabe, Blutzuckermessung und die ärztliche Assistenz. Alle Pflegetätigkeiten, die für den Pflegebedürftigen als grundlegende Versorgung notwendig sind wie z. B. die Körperpflege, werden Grundpflege zusammengefasst. Die Behandlungspflege kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.
Ausschließlich Fachkräfte führen die Maßnahmen der Behandlungspflege durch und dokumentieren diese auch entsprechend. Dies bedeutet, dass nur Pfleger, die eine dreijährige Ausbildung mit Examen in einem Pflegeberuf oder ein pflegewissenschaftliches Studium mit Abschluss durchlaufen haben, für die Behandlungspflege geeignet sind.
Die Behandlungspflege gilt als Krankenkassenleistung und wird entsprechend zusätzlich zur Pflegeversicherung beansprucht und muss vom behandelnden Arzt verordnet werden. Die Behandlungspflege kann von ambulanten Pflegediensten, die eine Krankenkassenzulassung haben, nach vorher bezogener Genehmigung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
In der Behandlungspflege fallen unter anderem die Wundversorgung inklusive Verbandswechsel, Kompressionswickel für die Beine, Medikamentengabe, Insulin-Spritzen, Kompressionsstrümpfe aus- und anziehen, Anlegen von Infusionen, Katheterwechsel usw. an.