Wer in der Altenpflege eine Tätigkeit ausüben möchte, sollte sich in einer Altenpflegeschule anmelden. Dort werden dreijährige Ausbildungen für den Beruf des Altenpflegers oder der Altenpflegerin angeboten, in denen das theoretische, für die Ausübung dieses Berufs notwendige Wissen vermittelt wird. Zudem werden in Altenpflegeschulen auch einjährige Ausbildungen zum Altenpflegehelfer bzw. zur Altenpflegehelferin durchgeführt. In der Pflege kann man später auch mit dieser Ausbildung tätig werden. Altenpflegeschulen finden sich im gesamten Bundesgebiet. Dies liegt wahrscheinlich daran, dass die Betreuung von Pflegebedürftigen sowohl in der ambulanten Pflege als auch in Altenpflegeheimen äußerst zukunftsträchtige Berufssparten beinhaltet.
Die Ausbildung in einer Altenpflegeschule ist selbstverständlichen gesetzlichen Vorschriften unterworfen. So müssen Altenpflegeschulen sich bei der Ausbildung der Schüler nach dem Altenpflegegesetz richten. Im Altenpflegegesetz ist festgesetzt, dass in den Altenpflegeschulen innerhalb der dreijährigen Ausbildung 2.100 Stunden theoretischer Unterricht als auch 2.500 Stunden praxisbezogene Arbeit abgeleistet werden müssen. Die theoretische Ausbildung in der Altenpflegeschule umfasst neben der allgemeinen Krankenpflege auch gerontopsychologische, betreuende, sozialpflegerische und unterhaltende Aspekte für die Altenpflegehelferauszubildenden. Häufig sind die Schüler, die in der Altenpflegeschule unterrichtet werden, bereits in einer Altenpflegeeinrichtung angestellt. Von der jeweiligen Arbeitsstelle erhalten die Schüler dann auch eine Ausbildungsvergütung. In diesem Fall wird die Altenpflegeschule für die Ausbildungsleistung ebenfalls vom jeweiligen Betrieb vergütet