Pflegebedürftigkeit betrifft immer mehr Leute. Dies liegt unter anderem an der demografischen Entwicklung. Dank der Fortschritte in der modernen Medizin, werden die Menschen immer älter. Aber nicht nur Senioren können pflegebedürftig werden. Es gibt auch immer mehr jüngere Leute, die besonderer Betreuung oder Pflege bedürfen. So beispielsweise MS-Kranke, Patienten mit einer Querschnittslähmung nach einem Unfall oder Personen mit angeborener geistiger Behinderung. Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen wird nach der neuen gesetzlichen Regelung in Deutschland in Pflegegrade eingeteilt.
Die Einteilung in Pflegegrade ersetzt seit dem Jahr 2017 die vorherigen Pflegestufen. Bei den Pflegestufen gab es nur die Stufen 1, 2 und 3. Die neuen Pflegegrade werden jedoch in 5 Kategorien
unterteilt. Je nach Einstufung in einen der Pflegegrade, hat der Patient Anspruch auf bestimmte Leistungen durch einen Pflegedienst.
Pflegegrad 1: Sehr wenig Beeinträchtigung der selbständigen Lebensführung. (12,5 bis 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Stärkere Beeinträchtigung der Selbständigkeit im Alltag. (27 bis 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Starke Beeinträchtigung der Selbständigkeit im Alltag. (47,5 bis 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Sehr schwere Beeinträchtigung der selbständigen Lebensführung. (70 bis 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag. Notwendigkeit der täglichen pflegerischen Versorgung. (90 bis 100 Punkte).
Die Pflegegrade werden durch ein Gutachten des MDK (medizinischer Dienst der Krankenkasse) ermittelt. Dies geschieht nach einem Punktesystem, auf welchem die Einstufung in den Pflegegrad
basiert.
Bei Pflegebedürftigkeit erhält der Patient finanzielle Hilfen aus der Pflegekasse. Diese können dafür verwendet werden, einen Pflegedienst zu bezahlen, welcher sich um die medizinische und
pflegerische Versorgung kümmert. Ein Pflegedienst übernimmt Tätigkeiten wie:
– Körperpflege und Toilettengänge
– Hilfe beim Ankleiden und Auskleiden
– Hilfe beim Gehen und der Benutzung von Mobilitätshilfen wie Rollator, Stock oder Rollstuhl
– Hilfe beim Essen
– Haushaltstätigkeiten wie: kochen, einkaufen, putzen, Geschirr spülen und Wäschepflege
– Durchführung medizinischer Verordnungen wie: Injektionen, Medikamente verabreichen, Blutdruckund Blutzuckerkontrolle etc.
Mit Hilfe vom Pflegedienst und mit geeigneten Pflegehilfen wie zum Beispiel: Badehilfen, Lifter, Toilettensitzerhöhung usw. kann der Pflege-Alltag sehr viel einfacher gestaltet werden. Diese
Hilfen werden zum großen Teil von Krankenkassen bezuschusst oder bezahlt. Ein Rezept vom Arzt genügt dafür.