Bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben anders als in einem Pflegeheim wenige Menschen mit unterschiedlichem Betreuungsbedarf zusammen unter einem Dach. Ambulant betreute Wohngemeinschaften haben ein vergleichbares Umfeld wie private Wohnungen, so dass der bisherige Tagesablauf des Betroffenen ebenfalls vergleichbar bleibt. In ambulant betreuten Wohngemeinschaften können auch Umstände erschaffen werden, die jedem einzelnen Bewohner entsprechend seiner individuellen Möglichkeiten, ein eigenständiges, selbstständiges Leben zu führen, geben.
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist das Leben weitgehend von Kontinuität und Normalität gekennzeichnet. Freunde und Angehörige nehmen an diesem Leben weiterhin teil und können zu jeder Tages- und Nachtzeit ein- und ausgehen. Bei Bedarf können Besucher im Zimmer der Bewohner übernachten. Die Zimmer werden in ambulanten Wohngemeinschaften in der Regel je nach Bedarf größer oder kleiner ausfallen. Die Zimmer werden nach den Wünschen der Bewohner mit privaten Möbeln und Einrichtungsgegenständen eingerichtet. Steht kein privates Mobiliar zur Verfügung, so wird in der Regel von der Einrichtung für eine individuelle Ausstattung gesorgt.
Angehörige beauftragen in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft ähnlich wie in der ambulanten Pflege im Privathaushalt einen Pflegedienst mit der täglichen Versorgung. In einem Pflegevertrag werden Pflegeleistungen entsprechend dem individuellen Pflegebedarf festgelegt. Die gemeinsame Art des Wohnens hat den Vorteil, dass der Zusammenschluss verschiedener Leistungen, welche von einem einzelnen Bewohner und seinen Angehörigen nicht finanzierbar wären, die Kosten senken kann.