Wer sich an einer Altenpflegeschule zur Ausbildung als Altenpfleger angemeldet hat, wird als Altenpflegeschüler eingestuft. Die Ausbildung wird im Altenpflegegesetz geregelt. Die Ausbildungsdauer liegt regulär bei drei Jahren. Innerhalb der dreijährigen Ausbildung müssen Altenpflegeschüler 2.100 Theoriestunden und 2.500 Praxisstunden absolvieren.
Im Vorfeld müssen Altenpflegeschüler ein Zeugnis der mittleren Reife, ohne welches die Ausbildung überhaupt nicht angetreten werden kann, vorweisen können oder alternativ eine erfolgreich abgeschlossene Altenpflegehilfe-Prüfung abgelegt haben. Die Altenpflegehelfer-Ausbildung dauert ein Jahr und berechtigt bei der Altenpflegeausbildung zum Überspringen des ersten Ausbildungsjahres.
Es gibt für Altenpflegeschüler noch weitere Möglichkeiten, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Während die Ausbildung in der Altenpflegehilfe Ländersache ist, profitieren Altenpflegeschüler im Gegensatz zu Altenpflegehilfeschülern von einer bundeseinheitlich geregelten Ausbildung.
Die Ausbildung umfasst betreuende, unterhaltende und gerontopsychologische Aspekte sowie auch die ganz allgemeine Krankenpflege. Für gewöhnlich werden Altenpflegeschüler in der Praxis von einem Mentor oder Praxis-Anleiter durch die Ausbildung begleitet und in der Arbeit angeleitet.
Nach West- und Ostdeutschland unterschieden wird den Altenpflegeschülern in Anlehnung an die Ausbildungsvergütung der Gesundheits- und Krankenpfleger im öffentlichen Dienst eine dem Ausbildungsstand angemessene Vergütung gezahlt.
Wie bei den meisten Gesundheitsberufen ist das Angebot in Sachen Weiterbildung für Altenpflegeschüler sehr weit gefächert und reicht von Masterstudiengängen bis zu einfachen Zusatzprüfungen.