Organisierte Beratungs- und Hilfsangebote für behinderte Menschen werden von der Behindertenhilfe bereitgestellt. Schon im Kleinkind-, Kindes- und Jugendlichenalter setzen die Einrichtungen und Maßnahmen der Behindertenhilfe mit Sonder- und Heilpädagogik ein. Hilfsangebote und Leistungsansprüche existieren natürlich auch im Erwachsenenalter. Diese liegen im Bereich der medizinischen Rehabilitation ebenso wie in der Eingliederungshilfe in Beruf und Alltag.
Folgende Leistungsangebote oder Einrichtungen sind unter anderem Bestandteil der Behindertenhilfe:
Die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung werden durch diese regulären Organisationen berücksichtigt. Damit wird ein gemeinsames Arbeiten und Lernen ermöglicht.
Meist werden die Einrichtungen in Deutschland von freien Trägern wie Lebenshilfe, Caritas, Selbsthilfeinitiativen, Diakonischem Werk oder Elternvereinen getragen. Ist die Übernahme der entsprechenden Aufgaben durch einen freien Träger nicht möglich, so werden die Pflegeeinrichtungen der Behindertenhilfe gemäß dem Subsidiaritätsprinzip von öffentlichen Trägern bereitgestellt.
Für die Finanzierung der Behindertenhilfe existieren keine einheitlichen Grundlagen. Die Länder sind jedoch grundsätzlich für die Finanzierung von Schulen zuständig.