Die häusliche Krankenpflege bzw. die Hauskrankenpflege stellt die hauswirtschaftliche und pflegerische Unterstützung eines Patienten durch eine examinierte Pflegekraft im privaten Umfeld des Patienten dar. Meist wird sie als ambulante Pflege angeboten.
Eine Pflegebedürftigkeit mit Pflegestufe ist für die Hauskrankenpflege nicht zwingend notwendig. Die Kosten können bei ärztlicher Verordnung von den Krankenkassen, vom Sozialamt oder von der Pflegekasse übernommen werden. Zudem kann häusliche Krankenpflege auch privat finanziert werden. Eine Pflegestufe muss also nicht nachgewiesen werden, um häusliche Pflege zu beanspruchen.
Drei Arten der Pflege leisten ambulante Pflegedienste im Rahmen der Hauskrankenpflege:
Dem älteren Menschen wird durch die häusliche Krankenpflege ermöglicht, länger in der eigenen Wohnung verbleiben zu können und den eigenen Haushalt möglichst selbstständig weiterführen zu können. Mobile Pflege durch ambulante Pflegedienste kann gleichzeitig an die Bedürfnisse des Patienten von der reinen Medikamentengabe bis zur 24-Stunden-Betreuung individuell angepasst werden.
Bei der Auswahl des Pflegedienstes für die Hauskrankenpflege ist, auf eine entsprechende Zulassung zu achten. Ein ambulanter Pflegedienst muss um anerkannt zu werden, über eine Zulassung zur medizinischen Behandlungspflege gemäß SGB V und einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß SGB XI verfügen. Dienste in der ambulanten Hauskrankenpflege verpflichten sich mit der Zulassung, sich an bundesweit einheitliche Qualitätsmaßstäbe zu halten.