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Pflegedienst Badenstedt

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Patientenverfügung

Wenn eine volljährige Person über die Art und Weise der ärztlichen Behandlung im Notfall eine schriftliche Willenserklärung abgibt, so nennt man dies eine Patientenverfügung. Die Patientenverfügung tritt insbesondere in Kraft, wenn der Verfasser zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Eine Missachtung einer Patientenverfügung wird als Körperverletzung geahndet.

Inhalt einer Patientenverfügung

Der Verfasser einer Patientenverfügung legt fest, ob und welche ärztlichen Untersuchungen, Eingriffe, Heilmethoden oder lebensverlängernden Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Palliativpflege er in bestimmten Fällen wünscht oder nicht. Es empfiehlt sich, die eigene Wertvorstellung über Leben und Sterben mit in die Patientenverfügung aufzunehmen. Hilfestellungen für die Erstellung einer Patientenverfügung liefern Richtlinien. Die Patientenverfügung soll das Selbstbestimmungsrecht des Patienten wahren.

Form der Patientenverfügung

Um eine Patientenverfügung rechtswirksam zu machen, muss sie in schriftlicher Form mit Unterschrift in Form des vollen Namens ausgefertigt werden. In gewissen Zeitabständen sollte die Unterschrift erneuert werden. Auf die Behandlung und Pflege eines Patienten haben mündliche Willenserklärungen natürlich auch, im rechtlichen Sinne stellen diese allerdings keine Patientenverfügung dar. Der Betreuer bzw. Vertreter des Patienten muss bei einer Entscheidung in Bezug auf die ärztliche Maßnahmen die Willenserklärung des Patienten berücksichtigen, ohne seine eigenen Wünsche über die des Patienten zu stellen.