Einen Teil der Wohlfahrtspflege stellt die Altenhilfe dar. Dabei sind sämtliche Pflegeeinrichtungen einem Träger zuzuordnen. Der Betreiber der Einrichtung ist jeweils auch der Träger, der dafür sorgt, dass finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Der Träger fungiert als der Arbeitgeber und ist zudem Ansprechpartner in organisatorischen Dingen.
Man unterscheidet verschiedene Trägerarten. Es wird entsprechend zwischen öffentlichen, gewerblichen und freien Trägern differenziert. Unter öffentlichen Trägern versteht man staatliche Träger wie Behörden, Kommunen und staatliche Einrichtungen. Zu den freien Trägern zählen weltliche Einrichtungen wie die AWO und religiöse Einrichtungen wie die Caritas. Gewerbliche Träger stellen private Träger dar, die natürlich ein betriebswirtschaftliches Ziel verfolgen.
Das Subsidiaritätsprinzip erwartet, dass öffentliche Träger der Sozialhilfe keine Einrichtungen in Bereichen schaffen, in denen bereits freie Träger der Wohlfahrtspflege vertreten sind oder möglicherweise in naher Zukunft vorhanden sein könnten. Freie Träger der Altenhilfe sollen aus der Bedarfsermittlung resultierende Konzepte erstellen und möglichst auch realisieren.
In Deutschland setzen sich die unterschiedlichen Träger aus 10 % öffentlichen Trägern, 30 bis 60 % freien Trägern und 1 bis 5% Stiftungen ohne Gewinnstreben sowie 15 % kleinen privaten Trägern und 15 % großen privaten Trägern zusammen.