Essenbringdienst, Menüservice oder “Essen auf Rädern” bezeichnen die regelmäßige Anlieferung von fertigen Mahlzeiten in die Wohnungen von Pflegebedürftigen und Senioren. Essen auf Rädern wird von vielen Wohlfahrtsverbänden und ambulanten Pflegediensten angeboten, um alten Menschen die Möglichkeit zu geben, sich zu versorgen, auch wenn sie ihre Mahlzeiten nicht mehr selbstständig zubereiten können.
Die Qualität und Auswahl beim Essen auf Rädern sind sehr unterschiedlich. Neben gewöhnlichen Hauptmahlzeiten werden häufig auch vegetarische Kost, Diabetikerkost oder laktosefreie Speisen angeboten. Über einen Speiseplan kann eine Menüauswahl erfolgen, so dass der Hilfebedürftige sich seine Speisen individuell zusammenstellen kann. Das Essen wird in Thermobehältern angeliefert. Alternativ können auch für mehrere Tage Tiefkühlspeisen bestellt werden, die der Hilfebedürftige dann selbst erhitzen kann.
So vielfältig, wie das Essensangebot ist, so unterschiedlich sind die Preise von Essen auf Rädern. Die Kosten liegen laut Stiftung Warentest zwischen 2,35 und 10 Euro pro Hauptmahlzeit. Eine finanzielle Unterstützung für Essen auf Rädern können Bedürftige gemäß §79 SGB XII vom Sozialamt erhalten.
Mobiles Essen erleichtert vielen älteren Menschen den Alltag enorm. Der Einkauf entfällt, es muss nicht gekocht werden und der Abwasch entfällt ebenfalls. Auch wenn diese Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden können, sind die Betroffenen so fähig weiterhin selbstständig zu wohnen, so dass ein Umzug ins Pflegeheim häufig verhindert oder hinausgezögert werden kann.