Terminale Pflege und auch Palliativpflege übernimmt die Pflege von Patienten, die lebensbedrohlich oder unheilbar krank sind.
Im letzten Lebensabschnitt soll die Palliativpflege zur Verbesserung der Lebensqualität von Patient und Angehörigen beitragen und eine fachgerechte Betreuung liefern. Körperliche und psychische Belastungen und Leiden sollen durch die palliative Pflege gelindert werden. Insbesondere die sterbebegleitende Palliativpflege orientiert sich besonders stark an den Wünschen und Bedürfnissen der Pflegebedürftigen. Die in der normalen Pflege vordergründig notwendigen Pflegemaßnahmen werden in der Palliativpflege als zweitrangig angesehen, da nur das subjektive Wohlbefinden des Patienten im Mittelpunkt steht. Als Teil des Lebens wird in der Palliativpflege auch der Tod gesehen und akzeptiert. Dieser soll allerdings nicht unter allen Umständen verhindert werden, auch wenn die Palliativpflege keinesfalls als Teil aktiver Sterbehilfe zu sehen ist. In der Konzeption der palliativen Pflege sind weder lebensverkürzende noch lebensverlängernde Maßnahmen vorgesehen.
Die Palliativpflege ist eine bedürfnisorientierte sowie sterbebegleitende Pflege und bezieht sich auf unterschiedliche Bereiche. So wird zum einen den körperlichen Bereichen wie Müdigkeit, Übelkeit und Schmerzen Rechnung getragen, zum anderen aber auch den psychosozialen Aspekten wie Trauer, Wut und Hoffnungslosigkeit sowohl bei den Betroffenen als auch bei den Angehörigen. Diese Faktoren zu lindern und Wege zum Umgang mit belastenden Situationen zu zeigen, gehört zur Palliativpflege dazu. Ebenso finden auch spirituelle Aspekte in der palliativen Pflege ihren Platz. Schließlich werden Betroffene mit dem Tod konfrontiert und ziehen Lebensbilanz. Damit muss sich die Palliativpflege entsprechend der seelsorgerischen Aufgabe beschäftigen, wobei auf die kulturellen und religiösen Eigenarten eines jeden Pflegebedürftigen Rücksicht zu nehmen ist. In letzter Instanz unterstützt die Palliativpflege Betroffene bei allen unerledigten Dingen des sozialen Lebens wie die Erstellung von Testamenten oder ähnlichem.
Allerdings bietet nicht jedes Pflegeheim auch die palliative oder sterbebegleitende Pflege an. Jedoch haben viele Pflegeeinrichtungen Kooperationsverträge mit anderen Einrichtungen oder Hospizen, die Pflegebedürftige übernehmen können, wenn sich der Gesundheitszustand drastisch verschlechtert.