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Pflegedienst Badenstedt

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Barthel-Index

Der Barthel-Index bewertet alltägliche Fähigkeiten und dient der systematischen Erfassung von Bereichen der Selbstständigkeit und der Pflegebedürftigkeit. Entwickelt wurde der Barthel-Index im Jahre 1965 von Dorothea W. Barthel und Florence I. Mahoney in Baltimore. Der Index gilt als Maßstab für die Unabhängigkeit von Patienten, die an muskuloskelettalen oder neuromuskulären Erkrankungen leiden. Für die wichtigsten Aktivitäten des täglichen Lebens werden hier unterschiedliche Punktewerte verteilt. Die Skala reicht dabei von 0 Punkten für eine komplette Pflegebedürftigkeit bis höchstens 100 Punkte für eine komplette Selbstständigkeit.

Die Auswertung im Rahmen des Barthel-Index

Entsprechend der Skala bedeuten 100 Punkte beim Barthel-Index, dass der Patient in der Lage ist, selbstständig seine Köperpflege durchzuführen, sich selbstständig fortzubewegen und selbstständig zu essen. Damit werden allerdings keine präzisen Angaben gemacht, ob jemand wirklich alleine leben könnte. Schließlich werden Handlungen wie Haushaltsführung, kochen und Aspekte nicht einbezogen in die Beurteilung.

Tätigkeitsbewertungen im Barthel-Index

Als Verfahren zur systematischen Erfassung der grundlegenden Alltagsfunktionen, insbesondere in der Alters-Medizin, wird der Barthel-Index von den zuständigen Pflegekräften und dem zuständigen Arzt in zehn unterschiedliche Tätigkeitsbereiche aufgeteilt und mit Punkten wie folgend beschrieben bewertet:

–       0 Punkte für die Unfähigkeit zur selbstständigen Nahrungsaufnahme

–       5 Punkte wenn etwas Hilfe bei der Nahrungsaufnahme notwendig ist, wie Fleisch schneiden oder Buter aufstreichen

–       10 Punkte für selbstständige Nahrungsaufnahme ohne Hilfe

–       0 Punkte wenn fremde Hilfe beim Baden benötigt wird

–       5 Punkte wenn keine Hilfe benötigt wird beim Baden

–       0 Punkte wenn fremde Hilfe bei der Körperpflege wie Rasieren, Kämmen und Zähneputzen benötigt wird

–       5 Punkte wenn keine Hilfe bei der Körperpflege benötigt wird

–       0 Punkte für die Unfähigkeit sich selbstständig an- und auszukleiden

–       5 Punkte wenn etwas Hilfe beim beim An- und Auskleiden benötigt wird, aber zirka 50% allein bewältigt werden können

–       10 Punkte wenn keine Hilfe benötigt und ein selbstständiges An- und Auskleiden möglich ist.